Tour de Kärnten

Corona Regeln!

Die Veranstaltung wird unter Einhaltung der Corona-Regeln abgehalten.

Was ist die 3-G-Regel?

Die drei „G“ beziehen sich auf Getestet, Genesen und Geimpft. Die Einreise nach Österreich und viele Aktivitäten (Freizeit, Gastronomie, Hotellerie etc.) sind nur möglich, wenn Sie eines dieser drei „Gs“ erfüllen und einen entsprechenden, gültigen Nachweis dafür mit sich führen (zB. gültiger QR-Code, Impfzertifikat, Grüner Pass etc.).

In welchen Bereichen gilt die 3-G-Regel?

Die 3G-Regel gilt in folgenden Bereichen:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Freizeiteinrichtungen (Tierparks, Bäder etc.)
  • Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien & Archiven)
  • Nicht öffentliche Sportstätten
  • Zusammenkünfte ab 100 Personen
  • Messen & Kongresse
  • Reisebusse & Ausflugsschiffe
  • Pflege-, Kur- & Krankenanstalten

In allen Bereichen ist der Zutritt erlaubt, wenn man:

  1. getestet oder
  2. genesen oder
  3. geimpft ist.

Darüber hinaus gilt dort, wo sich Gäste länger als 15 Minuten aufhalten, eine Registrierungspflicht.

ACHTUNG: Zu Diskotheken, Clubs, Tanz- & Nachtlokalen (Nachtgastronomie) ist der ZUTRITT NUR FÜR GEIMPFTE oder für Menschen MIT GÜLTIGEM PCR-TEST erlaubt! Normale Antigentests und Selbsttests reichen nicht aus.

Wie weise ich eines dieser 3-Gs nach?

Für Geimpfte:

– durch den sogenannten EU-konformen „Grünen Pass“ (entweder in ausgedruckter Form, digital bzw. in einer App) oder
– durch den europäischen Impfpass oder
– ein anderweitiges Impfzertifikat in deutscher oder englischer Sprache

Für Genesene:

– durch den sogenannten EU-konformen „Grünen Pass“ (entweder in ausgedruckter Form, digital bzw. in einer App) oder
– einen gültigen Antikörpernachweis oder
– einen Absonderungsbescheid, Genesungsbescheid in deutscher oder englischer Sprache

Für Getestete: 

– durch ein gültiges und bestätigtes Testzertifikat aus einer Apotheke oder Teststraße (digital oder analog)
– mehr zu den Testarten finden Sie unter dem Punkt „Alles rund ums Testen“

Wo herrscht Maskenpflicht?

Maskenpflicht herrscht in Kärnten überall dort, wo die 3-G-Regel in geschlossenen Räumen nicht eingehalten werden muss. Also zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Taxis oder im Supermarkt.

Welcher Test ist wie lange gültig?

– Digitaler Selbsttest: 24 Stunden gültig
– Offizieller Antigentest (Teststraße, Apotheke): 48 Stunden gültig
– PCR-Test (im Labor ausgewertet): 72 Stunden gültig
– Selbsttests vor Ort (zB. im Restaurant) unter Aufsicht: nur bis zum Verlassen der Lokalität gültig